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Dienst den Lebenden - Ehre den Toten
Mit dieser, auf den Sinn und Inhalt der Aufgaben
in der Bestattungsbranche und damit auf den Beruf
des Bestatters bezogene Aussage, wurde der wohl
zutreffendste Leitsatz geprägt, den es hierfür über-
haupt geben kann.
Der fachgeprüfte Bestatter ist sich dieser Aussage
bewusst und steht den
Hinterbliebenen mit Rat
und
Hilfe zur Seite. Er berät in allen Bestattungs-
angelegenheiten, sei
es die Vorbereitung, die
Ausgestaltung oder die Durchführung. Er regelt
die notwendigen behördlichen und kirchlichen
Formalitäten. Die Festlegung
der Termine für die
Beisetzung sowie Anbahnung des Gespräches mit
den Geistlichen der verschiedensten Konfessionen
oder des freien Sprechers gehören dazu. Er hilft
bei der Gestaltung der Anzeigen und Drucksachen.
Lieferung von Särgen, Urnen und Wäsche werden
vorgenommen. Die Überführung
von Verstorbenen
am Sterbeort und nach auswärts gehören dazu.
Es wird für die Ausgestaltung und musikalische
Umrahmung von Trauerfeiern
gesorgt.
Die Beisetzung wird überwacht. Auch nach der
Beerdigung wird der Fachbestatter
den Angehörigen
selbstverständlich noch beratend zur Verfügung
stehen. |